Die Inhalte der Fortbildung
Trägerzulassung nach AZAV
Dieser Onlinekurs führt Sie Schritt für Schritt durch alle Anforderungen der Trägerzulassung nach AZAV und erläutert praxisnah, was konkret von Ihnen erwartet wird. Nicht nur für die Neuzulassung, sondern auch für die Praxisanwendung, lernen Sie wichtige Anforderungen!
Sie arbeiten sich systematisch durch die relevanten Paragrafen und Absätze und verstehen deren Bedeutung für die Umsetzung in Ihrer Einrichtung. Aber ohne Paragrafen Deutsch!
Dadurch vermeiden Sie unnötige Kosten für externe Beratung und profitieren von klar strukturierten, anwendbaren Inhalten und können sich fortbilden.
Sie lernen die zentralen Grundlagen eines Qualitätsmanagementsystems sowie wichtige Begriffe wie Fachkundige Stelle, Deutsche Akkreditierungsstelle, Leitbild und Organigramm kennen.
Gemeinsam entwickeln wir Prozesse zur Festlegung und Überprüfung von Zielen. Zudem erhalten Sie umfassende Informationen zu Qualifikationsanforderungen und Fortbildungsverpflichtungen von Mitarbeitenden.
Der Kurs vermittelt Ihnen, wie der Arbeitsmarkt systematisch beobachtet wird und welche Anforderungen an die Zusammenarbeit mit Dritten sowie mit der Agentur für Arbeit bestehen.
Sie lernen, wie eine Maßnahmekonzeption aufgebaut ist, welche Unterrichtsformen (online, präsent, hybrid, Teilzeit, Vollzeit) möglich sind und wie Module strukturiert werden.
Weitere Schwerpunkte sind die Durchführung einer Eignungsfeststellung, die Gestaltung der Lernentwicklung, der Umgang mit Fehlzeiten sowie die Organisation betrieblicher Lernphasen inklusive erforderlicher Unterlagen.
Ebenso behandeln wir die Bewertung des Systems, einschließlich Erfolgsbeobachtung, Teilnehmerbefragungen, Beschwerdemanagement und Managementbewertung. Ergänzend werden Teilnehmerverträge und Anforderungen an Schulungsräume erläutert.
Alle Inhalte gelten fachbereichsübergreifend und können durch zusätzliche Aufbaukurse für die spezifische Fachbereiche (u. a. Vermittlung, Berufswahl, Transfergesellschaften, Werkstätten) vertieft werden. Beispiele erfolgen hier anhand der Fachbereich 1 und 4. Zu jeder Lektion erhalten Sie praxisnahe Muster, Prozessbeschreibungen sowie ausfüllbare Vorlagen – für eine direkte und effiziente Umsetzung ohne leeres Blatt.
Das sollten Sie wissen: Die Inhalte kommen direkt von mir und auch sehen Sie mich. Ich habe aber KI als Werkzeug benutzt.
Die Fachbereiche
Fachbereich 1 - für Jobcoaches
Fachbereich 2 - Die Arbeitsvermittlung
Fachbereich 3 - Berufsvorbereitung und Berufsausbildung für junge Menschen
Fachbereich 4 - Berufliche Umschulung - Bildungsträger/Bildungsanbieterin der Erwachsenenbildung
Fachbereich 5 - Transferagentur und Transfergesellschaft
Fachbereich 6 - Für Menschen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Einschränkungen
Fachbereich 1 - für Jobcoaches
Im Fachbereich 1 sind Einzel- und Gruppenmaßnahmen möglich. Zielgruppe sind Langzeitarbeitslose mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen.
Die Maßnahmen werden über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein abgerechnet.
Dieser Fachbereich umfasst Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung. Rechtsgrundlage ist der § 45 im Sozialgesetzbuch II.
Sie können Maßnahmen mit verschiedenen Zielen zulassen.
Die Ziele und auch die dazugehörigen Inhalte, die Dauer und weitere die Anforderung für diesen Fachbereich werden in einem Video umfassend erläutert.
Ebenfalls wird dieses Video Sie vollständig durch die Maßnahme - Beantragung führen. Von dem Konzept über den Verlauf, der Dokumentation und bis hin zur Kalkulation. Auch Paragraph 16 k, die Ganzheitliche Betreuung gehört zu diesem Fachbereich und wird hier berücksichtigt.
Zielgruppen sind Unternehmen die Beratung und Coaching / Jobcoaching durchführen, Bewerbungstraining anbieten, in Existenzgründungen unterrichten oder eine Beschäftigungsaufnahme stabilisieren.
Geeignet ist der Aufbaukurs für die Neuzulassung, genauso wie für Fortbildung und zur Einarbeitung neuer Mitarbeiter.
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Fachbereich 2 - Die Arbeitsvermittlung
Aufbaukurs im Fachbereich 2 sind Arbeitsvermittler, die, nur bei Erfolg der Vermittlung, über einen Vermittlungsgutschein abgerechnet werden.
Die Tätigkeit eines Arbeitsvermittlers ist auf die Vermittlung von Arbeitssuchenden in eine Beschäftigung ausgerichtet. Sie kann im öffentlichen oder privaten Auftrag erfolgen. In Deutschland sind die meisten Arbeitsvermittler Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit oder der Jobcenter, und die dann zu ihrer Unterstützung Dritte mit der Vermittlung oder mit Teilaufgaben der Vermittlung beauftragen können.
Dieser Kurs führt Sie Schritt für Schritt durch die Maßnahme nach dem Fachbereich 4, der beruflichen Weiterbildung.
Der Kurs ist für Neuzulassung, genauso wie für Fortbildung und zur Einarbeitung neuer Mitarbeiter nützlich.
Fachbereich 3 - Vorbereitungs- und Ausbildungsbetriebe
Im Fachbereich 3 geht es um Jugendliche, die in der in der Schulzeit Begleitung benötigen und gegeben falls danach erst eine Berufsorientierung oder Berufsvorbereitung benötigen.
Die Abrechnung erfolgt über Vergabemaßnahmen. Diese Träger bewerben sich anhand einer Ausschreibung und erhalten mit Glück den Zuschlag und eine Losnummer.
Diese Programme können auch als Haupt- und Unterbieter in Kooperation stattfinden.
Beispiele für Maßnahmen im Fachbereich 3 sind die
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Assistierte Ausbildung (AsA),
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Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB),
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Ausbildungsbegleitende Hilfen (AbH),
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Kein Abschluss ohne Anschluss (KAoA),
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Umschulungsbegleitende Hilfen (UbH),
um nur einige zu nennen.
Der Aufbaukurs ist für Neuzulassung, genauso wie für Fortbildung und zur Einarbeitung neuer Mitarbeiter nützlich.
Fachbereich 4 - Berufliche Weiterbildung
Die Maßnahmen im Fachbereich 4 werden über einen Bildungsgutschein abgerechnet.
Zielgruppe sind Arbeitslose Menschen, die durch eine Weiterbildung oder Umschulung wieder in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gehen können.
Auch Personen, die in Arbeit sind, können über das Qualifizierungschancengesetz gefördert werden, um eine Kündigung abzuwenden. Umschulungen können in über 20.000 Beruf erfolgen. Ausbildungen / Erstausbildungen sind hier nicht erlaubt!
Dieser Aufbaukurs führt Sie Schritt für Schritt durch die Maßnahme nach dem Fachbereich 4, der beruflichen Weiterbildung.
Auch er ist für Neuzulassung, genauso wie für Fortbildung und zur Einarbeitung neuer Mitarbeiter nützlich.
Fachbereich 5 - Transfergesellschaft und Transferagentur
Der Fachbereich 5 ist den Transfergesellschaften und Transferagenturen vorbehalten.
Diese Unternehmen nehmen Menschen auf, die bei großem Stellenabbau ansonsten arbeitslos wären.
Dort durchlaufen Sie ein Jobcoaching und werden wieder in den Arbeitsmarkt integriert.
Teilweise werden diese Personen dort auch mit Weiterbildung unterstützt.
Eine zusätzliche Maßnahme Zulassung ist nicht vorgesehen. Es wird an Ausschreibunge teilgenommen und die Unternehmen machen einen Vertrag mit der Agentur für Arbeit. Für die Tätigkeit ist eine Trägerzulassung erforderlich.
Dieser Aufbaukurs führt Sie Schritt für Schritt durch die Besonderheiten nach dem Fachbereich 5.
Nützlich für die Neuzulassung, genauso wie für Fortbildung und zur Einarbeitung neuer Mitarbeiter in Transferagenturen und Transfergesellschaften.
Fachbereich 6 - Werkstatt für Menschen mit Behinderungen, Rehabilitationsbetriebe, Integrationsbetriebe ...
Ganz ehrlich, mein Lieblingsfachbereich. Dort auditiere ich sehr gerne. Einfach toll, wie diese gesundheitlichen, eingeschränkten Menschen, noch Teilhabe am Arbeitsleben haben und damit auch Stolz, Wertschätzung und Sozialkontakte erhalten.
Hier gibt es keine zugelassenen Maßnahmen. Die Förderung basiert auf der Trägerzulassung für das Eingangsverfahren- und dem Berufsbildungsbereich. In dem Video gehe ich auf die Besonderheiten dieser Unternehmen ein inkl. HEGA, Planung, Förderung und Umsetzung sowie die Kennzahlen.
uB ist ein Programm der unterstützenden Beschäftigung, welches auch durch andere Leistungsanbieter umgesetzt wird. Je nach Förderart, also über Agentur für Arbeit oder Deutsche Rentenversicherung, benötigen diese Unternehmen auch die Trägerzulassung im Fachbereich 6.
Auch Integrationsbetriebe fallen unter diesen Fachbereich.